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Dr. Batkis und Dr. Reich (Teil 1)

29. Mai 2022

Im folgenden werde ich in drei Teilen Auszüge (der Anfang und das Ende) von Die Sexualrevolution in Rußland von Dr. Batkis, Dozent am sozialhygienischen Institut in Moskau aus dem Jahre 1925 vorstellen. Übersetzung aus dem russischen Manuskript von Stefanie Theilhaber. Das ganze erschien in der Reihe BEITRÄGE ZUM SEXUALPROBLEM herausgegeben von Dr. Felic A. Theilhaber als Heft IV. Es erschienen in dieser Reihe insgesamt 20 Hefte im anarchistischen Verlag Der Syndikalist, Fritz Kater.

Die ersten beiden hier präsentierten Ausschnitte lassen erkennen, warum Reich sich 1927/28 voll Begeisterung dem Kommunismus zuwandte, der letzte Teil kündigt aber bereits die Sexualreaktion des Stalinismus an. (Der Rest des Heftes beschäftigt sich mit dem Kleinklein der Sowjetgesetzgebung insbesondere Ehe- und Abtreibungsrecht.)

Reich kannte diese Broschüre. Jedenfalls erwähnt er sie in Die sexuelle Revolution als „Die sexuelle Revolution in der Sowjetunion“ in Zusammenhang mit der Abtreibungsfrage und der Ehegesetzgebung.

Die Sexualrevolution in Rußland

Die heutige Sexualgesetzgebung der Sowjetrepubliken ist das Werk der Oktoberrevolution. Diese Revolution ist nicht nur als politische Erscheinung, sofern sie dem Proletariat die politische Diktatur sicherte, von Wichtigkeit. Die von ihr ausstrahlenden Umwälzungen erstrecken sich auch auf das übrige Leben.

Ihr Befreiungswerk eröffneten die Führer der Revolution nicht damit, daß sie mutig und entschlossen sich der Fesseln der alten Gesetze und Einrichtungen entledigten und mit einer Proklamation großer und geschwollener Prinzipien den Umsturz einleiteten. Denn leicht stürzen Prinzipien bei einem Zusammenstoß mit dem Alltag, mit der Wirklichkeit, wie Kartenhäuser zusammen. Dafür ist die Geschichte der ersten französischen Revolution das lehrreichste Beispiel, wo Stubenluft und graue Theorie für ihre Einrichtungen und Gesetze Gevatterschaft standen.

Die soziale Gesetzgebung der russischen kommunistischen Revolution will kein Produkt reiner Kathederweisheit sein, sondern stellt einen Niederschlag des Lebens dar. Erst nach der erfolgten Umwälzung, nach dem Triumph der Praxis über die Theorie, trachtete man nach neuen, festen Bestimmungen einer ökonomischen Ordnung. Damit wurden auch Formen für die Einrichtung des Familienlebens und für die Gestaltung der sexuellen Beziehungen gemäß den Nöten und den natürlichen Erfordernissen des Volkes geschaffen.

Die zaristische Gesetzgebung bestand aus mehreren Bänden, in denen grenzenloser Despotismus, Sanktionierung der Willkür, der Gewalttätigkeit und der Versklavung des Weibes die Grundnote abgaben.

Das alte russische Ehe- und Familienrecht war der Abklatsch des allgemeinen Systems, das auch in politischer und ökonomischer Beziehung das System der Bedrückung war.

Die Auffassung und Wahrnehmung der Familie als, einer Privatangelegenheit, die unbegrenzte Machtbefugnis des Hauptes der Familie über alle Familienmitglieder, nach dem Vorbild der römischen Paterfamilie, das Anführen verschiedener unwissenschaftlich kanonischer Gesetze mit religiöser kirchlicher Moral, die die Frau als das „Gefäß des Teufels“ bezeichnen, vollkommene Ignorierung der natürlichen Verhältnisse, – das waren die charakteristischen Seiten dieser zaristischen Gesetzgebung.

„Die Frau muß ihren Mann fürchten“, jene Redensart, die während der Eheschließung in der rechtgläubigen Kirche der Frau mit auf den Lebens- und Eheweg gegeben wurde, war das grundlegende Motiv jener Gesetze. Ähnlich war auch die Lage der Kinder in der Familie. Der Teil der Gesetzgebung, in dem die entsprechenden Gesetze niedergeschrieben waren, trug die charakteristische Überschrift „Über die Macht der Eltern“.

Die uneheliche Mutterschaft, fast ohne Schutz, die Abtreibung mit Zwangsarbeit bestraft, grenzenlose Exploitation der Frauen-und Kinder-Arbeit, die sinnlose Einmischung der Gesetze und Beschnüffelung des persönlichen, intimen sexuellen Lebens unter der Maske der Besorgnis für die öffentliche Sittlichkeit einerseits und andererseits das begünstigende Einwirken auf die Verbreitung der Prostitution zu derselben Zeit – das waren die weiteren Tendenzen dieser Gesetzgebung.

Die breiten Volksmassen, insbesondere die Bauern waren vollkommen unter dem Einfluß der unwissenden Geistlichkeit und der Amtsbehörden.

Die Geistlichkeit lehrte jahrhundertelang die Bauern den Glauben an die teuflische Herkunft des Weibes, das aus der männlichen Hüfte zur Lust des Mannes geschaffen worden ist, und sie nährte den Glauben an die göttliche Autorität dieser wahrhaft teuflischen Gesetze.

Die Arbeiter und die Bauern, ewig unterdrückt, ewig erniedrigt im politischen und ökonomischen Leben, hatten nur eine einzige Möglichkeit, wo sie die Herren sein könnten, ein einziges Feld, wo sie anderen unter der Gönnerschaft von Gott und Gesetz ihre unbegrenzte Macht fühlen lassen konnten. Dieses Feld war ihre eigene Familie, diejenigen, auf die sich ihre Macht erstreckte waren ihre Weiber und ihre Kinder.

Seit langem schon erklärten die vorgeschrittenen Arbeiter und Bauern und die freiheitlichen intelligenten Elemente der russischen Gesellschaft, daß sie Feinde dieser mittelalterlichen Normen seien. Normen, die die freie Entwicklung der Gesellschaft und des Individuums hemmten, Normen, die im dauernden Widerspruch zu der Wirklichkeit standen.