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Dr. Batkis und Dr. Reich (Teil 1)

29. Mai 2022

Im folgenden werde ich in drei Teilen Auszüge (der Anfang und das Ende) von Die Sexualrevolution in Rußland von Dr. Batkis, Dozent am sozialhygienischen Institut in Moskau aus dem Jahre 1925 vorstellen. Übersetzung aus dem russischen Manuskript von Stefanie Theilhaber. Das ganze erschien in der Reihe BEITRÄGE ZUM SEXUALPROBLEM herausgegeben von Dr. Felic A. Theilhaber als Heft IV. Es erschienen in dieser Reihe insgesamt 20 Hefte im anarchistischen Verlag Der Syndikalist, Fritz Kater.

Die ersten beiden hier präsentierten Ausschnitte lassen erkennen, warum Reich sich 1927/28 voll Begeisterung dem Kommunismus zuwandte, der letzte Teil kündigt aber bereits die Sexualreaktion des Stalinismus an. (Der Rest des Heftes beschäftigt sich mit dem Kleinklein der Sowjetgesetzgebung insbesondere Ehe- und Abtreibungsrecht.)

Reich kannte diese Broschüre. Jedenfalls erwähnt er sie in Die sexuelle Revolution als „Die sexuelle Revolution in der Sowjetunion“ in Zusammenhang mit der Abtreibungsfrage und der Ehegesetzgebung.

Die Sexualrevolution in Rußland

Die heutige Sexualgesetzgebung der Sowjetrepubliken ist das Werk der Oktoberrevolution. Diese Revolution ist nicht nur als politische Erscheinung, sofern sie dem Proletariat die politische Diktatur sicherte, von Wichtigkeit. Die von ihr ausstrahlenden Umwälzungen erstrecken sich auch auf das übrige Leben.

Ihr Befreiungswerk eröffneten die Führer der Revolution nicht damit, daß sie mutig und entschlossen sich der Fesseln der alten Gesetze und Einrichtungen entledigten und mit einer Proklamation großer und geschwollener Prinzipien den Umsturz einleiteten. Denn leicht stürzen Prinzipien bei einem Zusammenstoß mit dem Alltag, mit der Wirklichkeit, wie Kartenhäuser zusammen. Dafür ist die Geschichte der ersten französischen Revolution das lehrreichste Beispiel, wo Stubenluft und graue Theorie für ihre Einrichtungen und Gesetze Gevatterschaft standen.

Die soziale Gesetzgebung der russischen kommunistischen Revolution will kein Produkt reiner Kathederweisheit sein, sondern stellt einen Niederschlag des Lebens dar. Erst nach der erfolgten Umwälzung, nach dem Triumph der Praxis über die Theorie, trachtete man nach neuen, festen Bestimmungen einer ökonomischen Ordnung. Damit wurden auch Formen für die Einrichtung des Familienlebens und für die Gestaltung der sexuellen Beziehungen gemäß den Nöten und den natürlichen Erfordernissen des Volkes geschaffen.

Die zaristische Gesetzgebung bestand aus mehreren Bänden, in denen grenzenloser Despotismus, Sanktionierung der Willkür, der Gewalttätigkeit und der Versklavung des Weibes die Grundnote abgaben.

Das alte russische Ehe- und Familienrecht war der Abklatsch des allgemeinen Systems, das auch in politischer und ökonomischer Beziehung das System der Bedrückung war.

Die Auffassung und Wahrnehmung der Familie als, einer Privatangelegenheit, die unbegrenzte Machtbefugnis des Hauptes der Familie über alle Familienmitglieder, nach dem Vorbild der römischen Paterfamilie, das Anführen verschiedener unwissenschaftlich kanonischer Gesetze mit religiöser kirchlicher Moral, die die Frau als das „Gefäß des Teufels“ bezeichnen, vollkommene Ignorierung der natürlichen Verhältnisse, – das waren die charakteristischen Seiten dieser zaristischen Gesetzgebung.

„Die Frau muß ihren Mann fürchten“, jene Redensart, die während der Eheschließung in der rechtgläubigen Kirche der Frau mit auf den Lebens- und Eheweg gegeben wurde, war das grundlegende Motiv jener Gesetze. Ähnlich war auch die Lage der Kinder in der Familie. Der Teil der Gesetzgebung, in dem die entsprechenden Gesetze niedergeschrieben waren, trug die charakteristische Überschrift „Über die Macht der Eltern“.

Die uneheliche Mutterschaft, fast ohne Schutz, die Abtreibung mit Zwangsarbeit bestraft, grenzenlose Exploitation der Frauen-und Kinder-Arbeit, die sinnlose Einmischung der Gesetze und Beschnüffelung des persönlichen, intimen sexuellen Lebens unter der Maske der Besorgnis für die öffentliche Sittlichkeit einerseits und andererseits das begünstigende Einwirken auf die Verbreitung der Prostitution zu derselben Zeit – das waren die weiteren Tendenzen dieser Gesetzgebung.

Die breiten Volksmassen, insbesondere die Bauern waren vollkommen unter dem Einfluß der unwissenden Geistlichkeit und der Amtsbehörden.

Die Geistlichkeit lehrte jahrhundertelang die Bauern den Glauben an die teuflische Herkunft des Weibes, das aus der männlichen Hüfte zur Lust des Mannes geschaffen worden ist, und sie nährte den Glauben an die göttliche Autorität dieser wahrhaft teuflischen Gesetze.

Die Arbeiter und die Bauern, ewig unterdrückt, ewig erniedrigt im politischen und ökonomischen Leben, hatten nur eine einzige Möglichkeit, wo sie die Herren sein könnten, ein einziges Feld, wo sie anderen unter der Gönnerschaft von Gott und Gesetz ihre unbegrenzte Macht fühlen lassen konnten. Dieses Feld war ihre eigene Familie, diejenigen, auf die sich ihre Macht erstreckte waren ihre Weiber und ihre Kinder.

Seit langem schon erklärten die vorgeschrittenen Arbeiter und Bauern und die freiheitlichen intelligenten Elemente der russischen Gesellschaft, daß sie Feinde dieser mittelalterlichen Normen seien. Normen, die die freie Entwicklung der Gesellschaft und des Individuums hemmten, Normen, die im dauernden Widerspruch zu der Wirklichkeit standen.

Diskussionsforum 2010: eine Nachlese (Teil 4)

7. Juni 2015

Robert weiter über Reichs Mitarbeiter:

Jonathan Høegh Leunbach (1884-1955)

In den 1920er Jahren war der Arzt J.H. Leunbach die zentrale Figur der Auseinandersetzungen um eine Sexualreform in Dänemark, die im „Kampf der Ideologien“ (Henning Kehler) zwischen den Anhängern und Anhängerinnen der materialistisch-biologistischen und der konservativ-spiritualistischen Weltanschauung ausgetragen wurden.

Leben und Werk

L wurde am 16. Dezember 1884 in Lidemark bei Bjæverskov/Jütland (damals zu Deutschland gehörend) geboren. Über seine Eltern konnte nur in Erfahrung gebracht werden, daß sein Vater ein deutscher Priester adeliger Abstammung war, der sein Adelsprädikat jedoch abgelegt hatte. Nach dem Abitur begann der junge L. mit dem Studium der Medizin, übersiedelte nach der Promotion 1912 nach Dänemark und legte dort das dänische Staatsexamen ab. Er arbeitete zunächst in verschiedenen Kopenhagener Krankenhäusern, bis er 1922 in der Hauptstadt eine Praxis als Allgemeinmediziner eröffnete.

Sein sexualreformerisches Engagement begann eher zufällig, nachdem er für die dänische Zeitung Social-Demokraten ein Buch über Geburtenkontrolle rezensiert hatte und daraufhin von einer Gruppe kommunistischer Arbeiterinnen gebeten wurde, einen Vortrag über Sexualaufklärung und Verhütungsmittel zu halten. Daraus entwickelte sich in der Folgezeit eine rege Vortragstätigkeit. Auch verfaßte L. zahlreiche, zum Teil populärwissenschaftlich gehaltene Publikationen, in denen er sich für die Freigabe von Verhütungsmitteln, das Recht auf Abtreibung und Sexualaufklärung einsetzte. Zusammen mit dem „Kommunistik Kvindesekrerariat“ (Kommunistisches Frauenbüro) richtete er 1923 die erste dänische Sexualberatungsstelle in Kopenhagen ein, in der er zweimal wöchentlich kostenlos Beratungen anbot – eine Initiative, die sowohl unter ärztlichen Kollegen als auch beim konservativen Verein „Dänischer Frauenverband“ auf heftige Kritik stieß. Die Proteste hinderten ihn nicht daran, gemeinsam mit der radikalen Feministin und Schriftstellerin Thit Jensen im Jahr 1924 die „Foreningen for seksuel Oplysning“ (FSO), die Vereinigung Für sexuelle Aufklärung, zu gründen. Die Organisation engagierte sich für Fragen des Mutterschutzes, der sexuellen Hygiene und Sexualaufklärung. Ein Jahr später begann er die Zusammenarbeit mit dem „Arbejderkvindernes Oplysninsforbund“ (AO). Der Arbeiterinnen-Aufklärungsverband – stand der Kommunistischen Partei Dänemarks (DKP) nahe – war die erste Frauenvereinigung Dänemarks, die den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Sexualpolitik legte. 1932 eröffnete der AO mit L.s Hilfe Sexualkliniken in Kopenhagen und Ejsberg. Im Mitteilungsblatt des Verbandes war L. für die Rubrik „Gesundheit und sexuelle Beziehung“ zuständig, einer Art Briefkasten für Anfragen. 1932 wurden die Briefe unter dem Titel Kvinder i Nod: Breve til en Læge (Frauen in Not: Briefe an einen Arzt) veröffentlicht (Leunbach 1932). Eng arbeitete L. auch mit der schwedischen Journalistin und Syndikalistin Elise Ottesen-Jensen zusammen, der Gründerin des 1933 ins Leben gerufenen schwedischen „Riksförbundet för sexuell upplysning“ (RFSU), dem nationalen Reichsverband für sexuelle Aufklärung.

1928 unterstützte L. den Berliner Sexualarzt Magnus Hirschfeld bei der Organisation eines Kongresses für Sexualreform in Kopenhagen, auf dem sich am 3. Juli die Weltliga für Sexualreform (WLSR) konstituierte. L. arbeitete zunächst als Generalsekretär, ab 1931 fungierte er zusammen mit Hirschfeld und dem liberalen englischen Sexualreformer Norman Haire als einer der drei Präsidenten der WLSR. Das 20-Punkte-Programm der Liga umfaßte neben Forderungen zur Reformierung der Ehegesetzgebung und Gleichberechtigung der Geschlechter, Fragen zur Geburtenregelung, Eugenik, Bekämpfung der Prostitution, Entkriminalisierung von Homosexualität sowie zu einer planmäßigen Sexualerziehung und Aufklärung. Auf dem 4. Kongreß der Liga, der 1930 in Wien stattfand, zählte die WLSR bereits 183 Einzelmitglieder und unter Einbeziehung aller angeschlossenen Verbände nach eigenen Angaben 130 000 Personen. Bei einem Veranstaltungsabend im Rahmen des Kongresses trat L. in Wilhelm Reichs Verein „Sozialistische Gesellschaft für Sexualberatung und Sexualforschung“ als Referent auf.

Im Sommer 1932 war L. Ziel und Mittelpunkt einer Pressekampagne, da in der von ihm geleiteten Klinik des AO eine Frau an den Folgen einer Abtreibung verstorben war. Als Ergebnis der heftigen öffentlichen Auseinandersetzungen wurde die Abtreibungsgesetzgebung in Dänemark verschärft und gegen L. Anklage erhoben. Kurz nach Einleitung der Voruntersuchungen ließ sich L. als unabhängiger Kandidat für die Liste der Dänischen Kommunistischen Partei (DKP) zu den Reichstagswahlen aufstellen. In den Mittelpunkt seines Wahlkampfes, der vom AO intensiv unterstützt wurde, stand die Abtreibungsfrage. L. erhielt in seinem Wahlkreis weit über 1 000 Stimmen und ermöglichte damit der DKP, erstmals in ihrer Geschichte mit zwei Abgeordneten in den Reichstag einzuziehen. Nachdem Wilhelm Reich im Mai 1933 nach Dänemark emigriert war, verschrieb sich L. voll und ganz dem Aufbau der skandinavischen Sexpol-Bewegung. Er leitete deren dänische Gruppe und bestimmte zusammen mit Jørgen Neergaard und Tage Philipson entscheidend deren politischen Kurs. Damit eng verbunden waren in den Folgejahren L.s Bestrebungen zur Abgrenzung der Sexpol von den Positionen der WLSR.

Mit L.s Einschwenken auf Reichs Positionen begann der Kampf um die Führungsposition innerhalb der WLSR. Da sich die Sexualität vom Politischen nicht trennen lasse, könne die Liga – so L. 1935 – als unpolitische Bewegung nicht weitergeführt werden und sei aus diesem Grund, vor allem aber auch nach dem Sieg des Nationalsozialismus, eine Utopie. Den Versuch der WLSR, innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft den Kampf für Reformen zu führen, sah er als gescheitert an. Kurz nach der Kritik an der WLSR starb Magnus Hirschfeld im französischen Exil. In seinem Nachruf auf Hirschfeld kündigte L. bereits das Ende der „in Auflösung begriffenen“ WLSR an, die ihrem Gründer „wahrscheinlich bald […] ins Grab folgen“ werde.

Die Abgrenzung der Sexpol von der WLSR und ihre Etablierung als eigenständige sexualpolitische Bewegung muß im Zusammenhang mit dem Abtreibungsprozeß gegen L. gesehen werden, der drei Jahre nach Anklageerhebung im Mai 1935 vor einem Kopenhagener Geschworenengericht stattfand. Der Prozeß endete, wie die Exilgruppe der deutschen Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) in Kopenhagen in einem internen Rundschreiben festhielt, mit einem „sensationellen“ Freispruch. Der erfolgreiche Prozeßausgang gab Anlaß zum Optimismus. Nach der Stimmung innerhalb des sozialdemokratischen Flügels der Sexualreformbewegung zu urteilen, erschien der Sexpol eine Radikalisierung und Übernahme von Teilen der WLSR als realistisch. Wenige Wochen nach Prozeßende kam es zu einer grundsätzlichen Kontroverse zwischen L. und Haire, die in der Zeitschrift für Politische Psychologie und Sexualökonomie (ZPPS), dem Organ der Sexpol, ausgetragen wurde. In seiner Antwort auf L.s Kritik hielt Haire an der unpolitischen Haltung der Sexualreformbewegung fest und verteidigte die Position, das Reformprogramm mittels einer Politik der kleinen Schritte durchführen zu wollen. Dies bedeutete den endgültigen Bruch. Im Sommer 1935 erklärten L. und Haire die WLSR für aufgelöst. Bereits im folgenden Heft der ZPPS kündigte die Sexpol an, „dass ein grosser und wichtiger Teil der Funktionen der Weltliga […] ins revolutionäre Lager geführt, von der Sexpol übernommen wurde“.

Tatsächlich konnte davon jedoch keine Rede sein, denn in der Folgezeit arbeitete nur der RFSU als einzige sexualpolitische Massenorganisation mit der Sexpol aktiv zusammen. Während sich der deutsche Sexualarzt Max Hodann im (vorübergehenden) dänischen Exil auf die Seite der Sexpol stellte, kam von Seiten des ehemaligen Präsidenten des österreichischen Freidenker-Verbandes, Theodor Hartwig, scharfe Kritik. Er warf der Sexpol vor, sie sei noch nicht einmal zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft bereit und der „Kinderkrankheit des Radikalismus“ verfallen. In seiner Erwiderung machte L. Haire für die Auflösung der WLSR verantwortlich, mit der er sich „völlig einverstanden“ erklärt hätte, fügte aber gleichzeitig hinzu: „Selbstverständlich müssen wir uns bestreben, unsere Gegner zu spalten und versuchen, die fortschrittlichsten und ‚idealistisch gesinnten‘ für uns zu gewinnen“ (Leunbach an Hartwig).

Der Ausschluß Reichs aus der Kommunistischen Partei hatte 1933 auch die Kooperation zwischen L. und der DKP beendet. Indem die DKP Reich und damit indirekt auch L Illoyalität vorwarf, konnte sie um so leichter die mittlerweile lästig gewordene Sexualpolitik aus ihrem Programm streichen. 1934 wurde der AO für aufgelöst erklärt. Jedoch konnte sich die DKP nicht davor drücken, den gegenüber L. zugesicherten Vorschlag zu einer neuen Sexualgesetzgebung (er hatte ihn mit Sexpol-Sachverständigen und in Verbindung mit der DKP ausgearbeitet) in den Reichstag einzubringen. Als dies schließlich geschah, hatte die DKP „wesentliche Punkte“ daraus gestrichen, ohne der Sexpol dafür die „sachlichen Gründe“ zu nennen. Um so überraschender war für L. das Angebot von Aksel Larsen, dem Vorsitzenden der DKP, im Herbst 1935 als Vertreter der Sexpol bei den Reichstagswahlen in Einheitsfront mit der Kommunistischen Partei zu kandidieren. Im Namen der Sexpol forderte L., die DKP müsse auch „in der Zukunft die revolutionäre Sexpol“ und die „Verbreitung von Sexpol-Schriften unterstützen“; ihre „Anschauungen und das Programm […] sollten auch nach der Wahl uneingeschränkt diskutiert und propagiert werden können“ und „freie Diskussionen darüber in den Mitgliederkreisen der Partei gestattet“ werden (Leunbach am 5. Oktober 1935 an das ZK der DKP). Unter dem Motto „Leunbachs Appell“ propagierte die Sexpol in ihrer Wahlkampfzeitung ein rein sexualpolitisches Programm, das vor allem Präventivmaßnahmen enthielt, wie etwa eine „sexualbejahende Volksaufklärung“, die Reformierung der Ehegesetzgebung und die Übernahme der Kosten für die Kinderversorgung durch die Gesellschaft sowie deren „direkte Kontrolle durch die Bevölkerung“, des weiteren das Recht der Jugend auf freie Sexualität, Gleichberechtigung der Geschlechter, „freier, kostenloser und öffentlicher Zugang zu Sexualaufklärung, Schwangerschaftsvorbeugung und Verhütungsmitteln“, die Legalisierung der Abtreibung, Mutterschutz vor der Geburt und die Einrichtung von Säuglingsheimen und Kindergärten.

Allerdings währte die Einheitsfront zwischen der Sexpol und der DKP nicht lange. In seinem letzten Beitrag in der ZPPS stellte Leunbach 1937 resigniert fest, daß „die revolutionären Parteien – vielleicht mit Ausnahme der Anarchisten – in der bürgerlichen Sexualideologie steckengeblieben“ seien. Im Sommer 1936 wurde L. zusammen mit Tage Philipson im Zuge der Verhaftung der deutschen Arztin Käte Reinhardt (an die beide Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch vermittelt hatten) erneut unter Anklage gestellt, da eine Frau an den Folgen des Eingriffs verstorben war. Obwohl die Anklage in der dänischen Presse wiederum hitzige Debatten auslöste, konnte die dänische Sexpol im Herbst 1936 ihre erste Sexualklinik in Kopenhagen eröffnen. Anfang Dezember 1936 begann schließlich der Prozeß vor einem Kopenhagener Geschworenengericht, der Reich zufolge zur „erste(n) Probe“ für „die Tragfähigkeit“ der Sexpol werden sollte. Zwar versuchte Reich vor Prozeßbeginn, die norwegische Sexpolgruppe zu mobilisieren, aber selbst seine Drohung, die Sexpol aufzulösen, blieb weitgehend wirkungslos. L. und Philipson wurden zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt, außerdem wurden ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte für fünf bzw. drei Jahre entzogen, womit das Verbot der Berufsausübung verbunden war. Wenig später teilte Reich Hodann seinen Entschluß mit, sich aus der Politik zurückzuziehen (Hodann an Asmus Orga am 27. Dezember 1936). Während L. und Philipson im Gefängnis einsaßen, starb Jørgen Neergaard im Alter von 27 Jahren in einem Osloer Krankenhaus an Knochenkrebs. Alles zusammen genommen, bedeutete das das Ende für die dänische Sexpol.

Die Verurteilung schädigte L.s Ansehen schwer. Viele seiner einstigen Sympathisantinnen wandten sich in der Folgezeit von ihm ab. Nach seiner Entlassung arbeitete er in Reichs Osloer „Institut für Sexualökonomische Forschung“ an den Bion-Experimenten mit, bis Reich 1939 in die USA emigrierte. Nach der Okkupation Dänemarks durch Hitler-Deutschland flüchtete L. nach Schweden, wo er bis zum Ende des Krieges blieb. In seinen letzten Lebensjahren litt er unter der Parkinson-Erkrankung.

Während eines Urlaubs in Norditalien beging er am 24. September 1955 in Camoglie im Alter von 71 Jahren Selbstmord.

Im Mittelpunkt seines Lebenswerkes standen die Prävention sexueller Störungen und der Kampf für das Selbstbestimmungsrecht der Menschen über ihre Fortpflanzung. Er forderte eine uneingeschränkte Sexualaufklärung sowohl durch Volkshochschulkurse als auch in Schulen sowie die freie Abgabe von Verhütungsmitteln und eine kostenlose ärztliche Unterweisung in ihrer Anwendung. In seiner 25-jährigen ärztlichen Tätigkeit wies er nach eigenen Angaben über 40 000 Frauen in den Gebrauch des Pessars ein. Er plädierte für die Legalisierung der Abtreibung und kritisierte die unzureichende Sexualaufklärung von Kindern und Jugendlichen. In der Geburtenregelung erkannte er eine „der brennendsten Fragen der Gegenwart“. Ganz im Zeichen der damaligen Zeit stand sein Interesse für die Eugenik. Als „Hauptbedingung für die Verwirklichung der Eugenik“ müßte die „Fortpflanzung dem bewußten Willen des Menschen unterworfen sein“. Die frühere planlose Fortpflanzung solle durch eine rationale Auswahl abgelöst werden. Diese freiwillige Geburtenkontrolle müsse durch eine erzwungene Sterilisierung von Geisteskranken ergänzt werden. Zwar räumte er allen Individuen das Recht auf eine von bürgerlichen Moralvorstellungen freie sexuelle Befriedigung ein, jedoch nicht auf Fortpflanzung. Seine Einstellung zur Homosexualität änderte sich im Laufe der Jahre. Hatte er Homosexualität zunächst als „zwar abweichende Form, aber nichtsdestoweniger vollauf natürliche Erscheinung“ anerkannt, interpretierte er ab Mitte der 1930er Jahre Homosexualität nicht als „konstitutionelle Andersartigkeit“, die „völlig gleichwertig und gleichberechtigt mit der Heterosexualität“ sei, sondern unter Bezugnahme auf Reichs Sexualökonomie als Folge von die Sexualität unterdrückenden Erziehungsmethoden.

(Artikel etwas gekürzt; Personenlexikon der Sexualforschung)

Seine Erinnerungen an Eva Reich schildert Heiko Lassek in einer berührenden Weise: http://www.heikolassek.de/39994.html (unter den Fotos und dem nächsten Seminartermin)

Aus der norwegischen Wikipedia wurde der Artikel zu Ola Raknes übersetzt. Artikel und Übersetzung stammen vom Urenkel. http://en.wikipedia.org/wiki/Ola_Raknes

Zum Schluß Roberts verdienstvoller Verweis auf den israelischen und deutschen Orgonomen Dr. med Walter Hoppe.

Walter Hoppe in Palästina

Dr. Walter Hoppe emigrierte 1932 nach Palästina.* Dort veröffentlichte er mehrere Artikel**, die man glücklicherweise digitalisiert auffinden kann. So ist die Palestine Post verfügbar.***

Ich (Robert) konnte folgendes finden:

– Ein Brief von Felicytas Hoppe-Rosenfeld aus Krakau (11.Aug 1942)

– Buchbesprechung über die Mass Psychology (10.April 1947)

– Eine Anzeige für die Mass Psychology (12.Mai 1947)

– Air Chambers (28. Oktober 1947)

– Public Warning (15. Aug 1949)

In Palästina/Israel veröffentlichte er auch eine Zeitschrift, die INTERNATIONALE ZEITSCHRIFT FÜR ORGONOMIE, deren ersten 3 Nummern von Martin Feuchtwanger in seinem Verlag Edition Olympia, Tel Aviv, herausgegeben wurden. Die vierte Nummer wurde wegen des Todes von Feuchtwanger direkt in den Orgone Institute Research Laboratories, Tel Aviv, herausgegeben.

Martin Feuchtwanger war der Bruder von Lion Feuchtwanger**** und war früher als Verleger tätig. In seinem kleinen Verlag Edition Olympia gab er größtenteils Judaica heraus. Ernähren konnte er seine Familie mit dem Verlag aber nicht und so blieb ihm nichts anderes übrig, als seine Wohnung mittags und abends in ein Restaurant umzuwandeln und als Koch tätig zu werden.

* http://www.trettin-tv.de/hoppe.htm
** http://www.orgonomie.net/hdobiblio5.htm
*** http://www.jpress.nli.org.il/Olive/APA/NLI/?action=search&text=walter%20hoppe
**** http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Feuchtwanger

Nicht zu vergessen: http://www.flensburg-online.de/orgonomie/walter_hoppe/biopsychische-und-biophysische-krebsentstehung-im-lichte-der-orgonomie.html

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