Marx hat sich m.W. nur einmal mehr oder weniger explizit zu dem geäußert, was Laska im Anschluß an Freud als „Über-Ich“ bezeichnet hat: „Was beweist die Geschichte der Ideen anders, als daß die geistige Produktion sich mit der materiellen umgestaltet? Die herrschenden Ideen einer Zeit waren stets nur die Ideen der herrschenden Klasse“ (Das kommunistische Manifest). Die herrschenden Ideen sind das – Über-Ich.
Zuvor hatte Marx in seiner Besprechung von Stirners Der Einzige und sein Eigentum erläutert, wie es zu den „herrschenden Ideen“ kommt: „(…) daß also die Umstände ebensosehr die Menschen, wie die Menschen die Umstände machen“ (Die Deutsche Ideologie). Der erste Teil des Nebensatzes faßt den (wie er später genannt wurde) Historischen Materialismus zusammen, der zweite Teil den (wie er später genannt wurde) Dialektischen Materialismus. Will sagen: die materiellen Bedingungen bestimmen die Ideen in unserem Kopf, aber dieser Materialismus ist nicht mechanisch, weil eben diese materiellen Bedingungen durch die menschliche Arbeit, d.h. die Umsetzung von Ideen, ständig umgestaltet werden.
Damit war, so bildete sich Marx jedenfalls ein, Stirner erledigt und damit der „Humanismus“ gerettet. Kurz vor Erscheinen von Stirners Buch hatte Marx nämlich sein Glaubensbekenntnis niedergelegt: „(…) der Atheismus ist der durch Aufhebung der Religion, der Kommunismus der durch Aufhebung des Privateigentums mit sich vermittelte Humanismus“ (Marx: Ökonomisch-philosophische Manuskripte von 1844). Die Gleichsetzung von Atheismus mit dem Kommunismus bzw. von Religion mit dem Privateigentum führt nicht etwa zur Aufhebung des Über-Ichs, sondern zu dessen Apotheose in Gestalt des „Humanismus“.
Wie dieser „Humanismus“ aufzufassen ist und was er mit Privateigentum zu tun hat, wird deutlich, wenn wir uns anschauen was Marx 1843 im Zusammenhang mit den Errungenschaften der Französischen Revolution und der Menschenrechte geschrieben hatte:
Die Freiheit ist also das Recht, alles zu tun und zu treiben, was keinem andern schadet. Die Grenze, in welcher sich jeder dem andern unschädlich bewegen kann, ist durch das Gesetz bestimmt, wie die Grenze zweier Felder durch den Zaunpfahl bestimmt ist. Es handelt sich um die Freiheit des Menschen als isolierter auf sich zurückgezogener Monade. (…) das Menschenrecht der Freiheit basiert nicht auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen, sondern vielmehr auf der Absonderung des Menschen von dem Menschen. Es ist das Recht dieser Absonderung, das Recht des beschränkten, auf sich beschränkten Individuums. Die praktische Nutzanwendung des Menschenrechtes der Freiheit ist das Menschenrecht des Privateigentums. (…) Das Menschenrecht des Privateigentums ist (…) das Recht, willkürlich (…), ohne Beziehung auf andre Menschen, unabhängig von der Gesellschaft, sein Vermögen zu genießen und über dasselbe zu disponieren, das Recht des Eigennutzes. Jene individuelle Freiheit, wie diese Nutzanwendung derselben, bilden die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft. Sie läßt jeden Menschen im andern Menschen nicht die Verwirklichung, sondern vielmehr die Schranke seiner Freiheit finden. (…) Die Sicherheit ist der höchste soziale Begriff der bürgerlichen Gesellschaft, der Begriff der Polizei, daß die ganze Gesellschaft nur da ist, um jedem ihrer Glieder die Erhaltung seiner Person, seiner Rechte und seines Eigentums zu garantieren. (…) Durch den Begriff der Sicherheit erhebt sich die bürgerliche Gesellschaft nicht über ihren Egoismus. Die Sicherheit ist vielmehr die Versicherung ihres Egoismus. Keines der sogenannten Menschenrechte geht also über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist. Weit entfernt, daß der Mensch in ihnen als Gattungswesen aufgefaßt wurde, erscheint vielmehr das Gattungsleben selbst, die Gesellschaft, als ein den Individuen äußerlicher Rahmen, als Beschränkung ihrer ursprünglichen Selbständigkeit. Das einzige Band, das sie zusammenhält, ist die Naturnotwendigkeit, das Bedürfnis und das Privatinteresse, die Konservation ihres Eigentums und ihrer egoistischen Person. (Zur Judenfrage)
Ein Jahr später erschien Stirners Der Einzige und sein Eigentum – der vollkommene „Anti-Marx“. Lassen wir aber nochmal Marx‘ humanistische Frühschrift zu Wort kommen:
Die Konstitution des politischen Staats und die Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft in die unabhängigen Individuen (…) vollzieht sich in einem und demselben Akte. Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint aber notwendig als der natürliche Mensch. Die [Menschenrechte] erscheinen als [natürliche Rechte], denn die selbstbewußte Tätigkeit konzentriert sich auf den politischen Akt. Der egoistische Mensch ist das passive, nur vorgefundne Resultat der aufgelösten Gesellschaft, Gegenstand der unmittelbaren Gewißheit, also natürlicher Gegenstand. Die politische Revolution löst das bürgerliche Leben in seine Bestandteile auf, ohne diese Bestandteile selbst zu revolutionieren und der Kritik zu unterwerfen. Sie verhält sich zur bürgerlichen Gesellschaft, zur Welt der Bedürfnisse, der Arbeit, der Privatinteressen, des Privatrechts, als zur Grundlage ihres Bestehns, als zu einer nicht weiter begründeten Voraussetzung, daher als zu ihrer Naturbasis. Endlich gilt derMensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, für den eigentlichen Menschen, für den homme im Unterschied von dem citoyen (…), während der politische Mensch nur der abstrahierte, künstliche Mensch ist (…). Der wirkliche Mensch ist erst in der Gestalt des egoistischen Individuums, der wahre Mensch erst in der Gestalt des abstrakten citoyen anerkannt.
Marx will den „wahren Menschen“, das „Gattungswesen“ befreien, d.h. den „Humanismus“ – das Über-Ich retten…















